Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Errichtung einer Windkraftanlage, die in circa vier Kilometern Entfernung zu einer Navigationseinrichtung für den zivilen und militärischen Flugverkehr errichtet werden soll, ist rechtswidrig. Gegen die zwei Urteile vom 18.01.2016 (VG Trier, Urt. v. 18.01.2016, Az.: 6 K 2669/14.TR und 6 K 1674/15.TR) ist die Berufung möglich.

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