Die Überlassung einer Mietwohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter stellt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis dar, wenn die Tochter den im Mietvertrag festgelegte Mietzins nicht an die Eltern zahlt und eine behauptete Verrechnung der Miete mit dem Unterhalt in keinster Weise geregelt ist (FG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2015, Az.: 7 K 1077/14 E). Die zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az.: IX R 28/15).

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