Die Übertragung der Erbanteile auf eine Bruchteilsgemeinschaft führt nicht zur Beendigung der gesamthänderischen Bindung des Nachlassvermögens bzw. zum Untergang der Erbanteile (OLG Thüringen, Beschl. v. 16.06.2014, Az.: 3 W 184/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com