von admin | Apr 14, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht
Die Stadt Dortmund darf für Wettbüros eine Vergnügungsteuer (Wettbürosteuer) erheben. Nach seiner Ansicht ist die Steuer verfassungskonform. So sei die Differenzierung zwischen Wettbüros und Wettannahmestellen aufgrund des besonderen Wettanreizes und des damit...
von admin | Mrz 3, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht
Die Satzungen der Städte Mannheim und Lahr über eine Vergnügungssteuer für Wettbüros sind unwirksam. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit Urteilen vom 28.01.2016 in zwei Normenkontrollverfahren von Wettbürobetreibern entschieden (Az.:...