Wahrung Schriftform Mietvertrag

Der BGH entschied zum Gewerberaummietrecht, dass hier unabhängig von der Einstufung des Nutzungsvertrages als Pacht- oder Mietvertrag nach §§ 578 Abs. 1, 581 Abs. 2 BGB die Wahrung der erforderliche Schriftform auch durch Unterzeichnung getrennter Urkunden erfolgte....

„Identitätsdiebstahl“ rechtfertigt Grundbuchberichtigung

Wird dem Grundbuchamt eine Urkunde mit einer gefälschten notariellen Beglaubigung vorgelegt, ist hieraus zu schließen, dass auch die beglaubigte Unterschrift gefälscht worden ist. Enthält die so gefälschte Urkunde eine Erklärung, auf deren Grundlage im Grundbuch eine...
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