Kinderförderungsgesetz zum Teil verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat das sachsen-anhaltinische Kinderförderungsgesetz am 20.10.2015 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass nun die Landkreise und nicht mehr die Städte und Gemeinden für die...
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