OP-Schwester arbeitet nicht selbstständig

Eine OP-Schwester ist auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für ein Krankenhaus tätig wird (SG Mainz, Urt. v. 18.03.2016, Az.: S 10 R 205/14).
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