Schriftform Mieterhöhungsverlangen

Nach Ansicht des BGH entsprach das Mieterhöhungsverlangen zum April 2013 nicht dem Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB, so dass die Beklagten am 12.2.2014 wirksam eine ordentliche Kündigung aussprechen konnten. Vom Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB sind...
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