Notarzt ist beim Klinikum beschäftigt

Notärzte sind gem. dem Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern beim Klinikum beschäftigt, unabhängig davon dass eine Teilnahme am Notdienst freiwillig erfolgt (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 28.04.2015, Az.: L 7 R 60/12).
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