Pfändbarkeit von sonstigen Einkünften

Sonstige Einkünfte, die keine Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c I, IIa ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt (Ergänzung BGH, NJW-RR 2014,...
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