Ordentliche Kündigung
Eine – an sich neutrale – ordentliche Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes verletzt nur dann das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und ist damit sittenwidrig im Sinne von § 138 I BGB, wenn dem Verhalten des Kündigenden nach den Gesamtumständen … Lesen fortsetzen