Umwandlung in Wohnungseigentum und Kündigungsschutz

Hier bejahte der BGH das Vorliegen der Voraussetzungen der Kündigungssperre von drei Jahren gemäß § 577a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB. Dabei wurde an den Beklagten zu 1) vermieteter Wohnraum nach Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft veräußert. Zunächst...
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