Rechtmäßige Kündigung nach Weigerung mit “anstößig beworbenem” Firmenwagen zu fahren
Weigert sich ein Verkaufsreisender mit einem Firmenfahrzeug zu fahren, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen sind, ist zwar die außerordentliche Kündigung unwirksam, ordentlich kann aber gekündigt werden (ArbG Mönchengladbach, Urt. v. 14.10.2015, Az.: 2 Ca 1765/15).
Veröffentlicht in Allgemein, Arbeitsrecht
Getaggt außerordentliche Kündigung, Firmenfahrzeug, herausragende Frauenbeine, Kaffeebohnen, ordentliche Kündigung, Verkaufsreisender
Kommentare deaktiviert für Rechtmäßige Kündigung nach Weigerung mit “anstößig beworbenem” Firmenwagen zu fahren