Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
Nach § 80 II 2 BetrVG sind dem Betriebsrat (BR) auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss berechtigt, in … Lesen fortsetzen
Veröffentlicht in Arbeitsrecht
Getaggt anonymisierte Lohnlisten, BAG, Betriebsausschuss, Bruttoentgeltlisten, datenschutzrechtliche Erwägungen, Einblicksrecht Betriebsrat, personenbezogene Daten, verfassungsrechtliche Gründe, § 26 I 1 BDSG, § 28 BetrVG, § 80 II 2 BetrVG
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