Kündigung in Probezeit wegen Rauchgeruchs unwirksam

Am 28.06.2013 hat das Arbeitsgericht Saarlouis entschieden, dass die Kündigung in der Probezeit aufgrund Rauchgeruchs unwirksam ist. Hintergrund war, dass die Klägerin sich im März 2012 als Bürokraft bei der Beklagten beworben und zunächst einen halben Tag zur Probe...
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