Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung

Eine Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung kann bereits vereinbart werden, wenn die Stammkraft noch nicht Elternzeit gemäß § 16 I 1 BEEG verlangt, sondern die Inanspruchnahme von Elternzeit nur angekündigt hat (BAG, Urt. v. 09.09.2015, Az.: 7 AZR...
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