Kreditsicherung im Falle der Scheidung

Hat eine Ehegatte den Kredit seines Ehepartners besichert, so kann er im Falle der Ehescheidung diesen Sicherungsvertrag kündigen mit der Folge, dass die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestehenden Saldo des Kreditvertrages beschränkt wird.

Urteil des BGH vom 07.10.2002, Az.: II ZR74/00

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