Wegen unterbliebener Aufklärung über Provisionen in der Form von Rückvergütungen (sogennantes Kick-back) wurde die Gießener Sparkasse zu Schadenersatz und Rückabwicklung eines geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Fonds 165 verurteilt (LG Gießen, Urt. v. 29.07.2016, Az.: 2 O 128/16, nicht rechtskräftig).

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