Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit dem Auto schneller als 50 km/h fährt, muss – je nach der Schwere des Verstoßes – mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Dessen Höhe richtet sich im Regelfall nach dem Bußgeldkatalog. Bei einer vorsätzlichen Begehungsweise droht ein erhöhtes Bußgeld. Vorsatz hat das Oberlandesgericht Hamm einem Autofahrer unterstellt, der mit seinem Pkw innerorts 28 km/h zu schnell unterwegs war (Beschluss vom 10.05.2016, Az.: 4 RBs 91/16).

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