Wird im Kaufvertrag über einen Pkw vereinbart, dass das Fahrzeug mit einem fest installierten und beleuchteten Aschenbecher ausgestattet ist, so ist das Auto bei Fehlen des Aschenbechers zurückzunehmen und der Kaufpreis zu erstatten. So ist eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 Euro verpflichtet. Das Fehlen des Aschenbechers wertete das Gericht nicht als bloße Bagatelle (OLG OLdenburg, Urt. v. 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14, nicht rechtskräftig).
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