Der nach Massenentlassungen bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel von der Einigungsstelle beschlossene Sozialplan ist unwirksam, da die Dotierung des Sozialplans von der Entscheidung eines Dritten abhängig gemacht worden ist (ArbG Berlin, Beschl. v. 07.07.2015, Az.:13 BV 1848/15).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com