Die von der Stadt Ludwigshafen gegenüber einem Bewohner der Stadt verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis sowie das Verbot des Führens von Fahrrädern wegen einer Kollision mit einem anderen Radfahrer auf einem Radweg im Anschluss an den Weinstraßentag 2012 ist offensichtlich rechtmäßig (VG Neustadt a.d.Weinstr, Beschl. v. 01.12.2014, Az.: 3 L 941/14.NW).
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