Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein einzutragen (OLG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2014)
Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein einzutragen (OLG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2014)