Eheverträge (notarielle Urkunden), welche vor oder während der intakten Ehe geschlossen wurden, sollten regelmäßig von den Ehepartnern überprüft werden.
Überprüft werden muss, ob sich an den Verhältnissen etwas geändert hat, z.B. Geburt von gemeinsamen Kindern, Krankheit eines Ehepartners, Verschiebung oder Veränderung der Vermögensverhältnisse, auch eine lange Ehedauer können einen Grund für eine Anpassung sein.
Dies ist eminent wichtig, da nur so die Ehepartner während der intakten Ehe Ihren ursprünglichen Vertrag bestätigen oder anpassen können, da ansonsten im Falle einer Scheidung damit gerechnet werden muss, dass der ursprünglicheEhevertrag vom Gericht für nichtig erklärt oder angepasst wird.
Eine Anpassung an eine neue Situation erhöht die Chancen, dass der Wille der Eheleute vom Gericht auch respektiert wird.
Sie sollten anwaltlichen Rat einholen.
Auch diese bestätigenden oder ändernden Verträge müssen notariell beurkundet werden.
Vor 2008 getroffene privatschriftliche Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt gelten zwar weiter, aber sollten in jedem Fall notariell beurkundet werden und gegebenenfalls angepasst werden.