Die Unilever Deutschland GmbH darf in der Werbung nicht suggerieren, die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv könne den Cholesterinwertspiegel um mehr als 20% senken. Dies habe das Landgericht Hamburg entschieden, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der in dem Verfahren als Kläger aufgetreten war. Der vzbv hatte die Werbung als Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung kritisiert, die Verbraucher vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Aussagen schützen soll.
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Entgeltgleichheit von Männern und Frauen 3. Oktober 2023
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall 20. November 2021
- Betriebsrisiko und Lockdown 4. November 2021
- Ablehnung Maskenpflicht Lehrer 4. November 2021
- Ordentliche Kündigung 6. März 2020