Der spezielle Kündigungsschutz für ostdeutsche Datschen-Grundstücke wird nicht verlängert. Der Bundestag stimmte am 26.03.2015 mit der Mehrheit der großen Koalition gegen einen Gesetzentwurf aus dem Bundesrat. Die Länderkammer hatte sich dafür stark gemacht, den im Herbst auslaufenden Kündigungsschutz um drei Jahre bis zum 03.10.2018 zu verlängern.
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